Messstellen- und Messrahmenvertrag

Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz kann auf Wunsch des Anschlussnutzers in den Netzen der Gemeindewerke Wadgassen GmbH der Messstellenbetrieb und/oder die Messung von einem Dritten durchgeführt werden. Zur Ausgestaltung der rechtlichen Beziehung zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber bzw. Messdienstleister ist der Abschluss eines Messstellenrahmenvertrages bzw. eines Messrahmenvertrages erforderlich.

Bezug nehmend auf die ?Festlegung zur Standardisierung von Verträgen und Geschäftsprozessen im Bereich des Messwesens? der Bundesnetzagentur (Az.: BK6-09-034 und BK7-09-001 vom 09.09.2010) stellt die Gemeindewerke Wadgassen GmbH im Folgenden die von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Verträge zum Download als Muster bereit. Ergänzt werden die Verträge durch die ebenfalls zum Download bereitgestellten Anlagen 1 bis 4:



Die Anlagen gelten bis zum Inkrafttreten der folgenden Regelungsinhalte der vorgenannten Festlegung der Bundesnetzagentur:

  • BK6-09-034 / BK7-09-001 ? Anlage 1: Wechselprozesse im Messwesen (WiM)
  • BK6-09-034 ? Anlage 2: Änderung der Anlage zum Beschluss BK6-06-009 vom 11.07.2006 (GPKE)

Soweit Sie in unserem Netzgebiet als Messstellenbetreiber und/oder Messdienstleister tätig werden wollen, möchten wir Sie bitten, sich unter:

Gemeindewerke Wadgassen GmbH
Lindenstraße 114
66787 Wadgassen
info(at)gemeindewerke-wadgassen.de

mit uns in Verbindung zu setzen. Wir werden Ihnen dann kurzfristig ein Vertragsangebot zukommen lassen.