Unterbrechung der Anschlussnutzung

Am 8. November 2006 sind die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) und die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) in Kraft getreten. Gemäß § 24 Abs. 3 der NAV ist der Netzbetreiber auf Anweisung des Lieferanten des Anschlussnutzers berechtigt, die Anschlussnutzung zu unterbrechen.

Für die Beauftragung einer Versorgungsunterbrechung durch den Lieferanten ist folgendes Formular zu verwenden:



Das Formular ist unterschrieben zu senden an:

Gemeindewerke Wadgassen GmbH

Faxnummer: 06834 465 81