Die Gemeindewerke Wadgassen GmbH veröffentlicht hiermit gemäß § 17 Abs. 2 und 3 ARegV sowie § 27 StromNEV die Netzentgelte für das Jahr 2010. Die Netzentgelte wurden auf Basis der gemäß § 24 Abs. 3 ARegV angepassten Erlösobergrenze für das Jahr 2010 neu berechnet.
Die Erlösobergrenze für das Jahr 2010 ist gemäß § 17 Abs. 1 ARegV die Grundlage für die Bestimmung der Netzentgelte sowie der Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung.
Die mit dieser Veröffentlichung bekannt gegebenen neuen Preise und Regelungen für die Nutzung des Verteilnetzes gelten ab dem 01. Juli 2010.
Gemäß § 20 Abs. 1 EnWG vom 07.07.2005, zuletzt geändert durch Art. 8 G vom 28.07.2011, sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen verpflichtet, die in ihrem Netzgebiet erhobenen Konzessionsabgaben im Internet zu veröffentlichen.
Im Netzgebiet der Gemeindewerke Wadgassen GmbH kommen die zulässigen Höchstbeträge je Kilowattstunde gemäß § 2 Abs. 2 und 3 KAV vom 09.01.1992, zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 4 V vom 1.11.2006, zur Anwendung.
bei der Belieferung von Tarifkunden: